Der Stoff ist zur Befrderung in Tanks nicht zugelassen.
Dies bedeutet, dass im Chapter 3.2 (Dangerous Goods List) des IMDG in der Spalte 12 und 13 keine Tankanweisung eingetragen ist und dass die gefhrlichen Gter nicht in ortsbeweglichen Tanks ohne besondere Zustimmung durch die zustndige Behrde befrdert werden drfen. (siehe Erluterung zu Spalte 13 unter 3.2.1).